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Förderung und Beratung

INTERREG IV (Ziel 3) 2007 - 2013

Antragsverfahren

Achtung:

  • Die nachfolgenden Formulare sind teilweise im Microsoft Word – Format bzw. im Microsoft Office Excel- Format eingestellt, um Ihnen die Erarbeitung Ihres Antrages in elektronischer Form zu ermöglichen.

  • Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Formulare, insbesondere die einzelnen Feldbezeichnungen nicht geändert werden dürfen!

  • Ansonsten wird Ihr Antrag von der antragsannehmenden Stelle für unzulässig erklärt !!!

  • Antragsunterlagen zur Umsetzung des INTERREG IV A (Ziel 3 A) Förderprogramms der Länder Mecklenburg-Vorpommern/ Brandenburg und der Republik Polen (Wojewodschaft Zachodniopomorskie) 2007-2013:

    Förderpraxis zur Umsetzung des INTERREG IV A (Ziel 3 A) Förderprogramms der Länder Mecklenburg-Vorpommern/ Brandenburg und der Republik Polen (Wojewodschaft Zachodniopomorskie) 2007-2013:

    Beschreibung des Antragsweges für eine Förderung aus dem INTERREG IV A (Ziel 3 A) Förderprogramm der Länder Mecklenburg-Vorpommern/ Brandenburg und der Republik Polen (Wojewodschaft Zachodniopomorskie) 2007-2013:

    Unterlagen und Dokumente zur Umsetzung des INTERREG IV A (Ziel 3 A) Förderprogramms zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit - Polen (Wojewodschaft Lubuskie) - Brandenburg 2007-2013 im Rahmen der Europäischen territorialen Zusammenarbeit finden Sie auf der Internethomepage des Gemeinsamen Technischen Sekretariats:

    www.plbb.eu


    Bitte beachten Sie dringend die Regelung zur Übernahme des Wechselkursrisikos:

    Die Zahlungen der EFRE-Mittel an den Lead Partner erfolgen in Euro. Das Wechselkursrisiko trägt der Lead Partner. (Punkt 5.5 des Förderhandbuches)

    Für den deutschen Lead Partner besteht dieses Risiko nicht, da Rechnungen des deutschen Lead Partners in Deutschland in Euro beglichen werden. Lediglich sein polnischer Partner trägt das Risiko, da seine Rechnungen in Polen noch in Zloty bezahlt werden. Er muss seine Kosten vorfinanzieren und bekommt sie erst zum späteren Zeitpunkt durch die Europäische Kommission in Euro erstattet. Um Streitigkeiten bezüglich des Tragens dieses Risikos zu vermeiden, wird den deutschen Projektträgern empfohlen, eine entsprechende Klausel zur Regelung dieses Risikos im Partnerschaftsvertrag aufzunehmen:

    „Die Zahlungen der EFRE-Mittel vom Ministerium für regionale Entwicklung an (den deutschen Lead Partner)* und deren Weiterleitung an (den polnischen Partner*) erfolgen in Euro. Das Wechselkursrisiko (Euro/Zloty) trägt der polnische Partner.“

    Gemeinsame Leitlinien zur Artikel 16 - Prüfung - Stand: November 2009

    Gemeinsame Leitlinien Art. 16 - Prüfung

    Anlage 2 der Leitlinien zur Artikel 16 - Prüfung - Zertifikat:

    Zertifikat Art. 16 - Prüfung

    Gemäß den Leitlinien zur Artikel 16 - Prüfung ist für das im Projekt beschäftigte Personal ein Arbeitszeitnachweis zu führen. Ein Muster dafür sowie eine Anleitung zum Ausfüllen des Formulars - zunächst nur für die Brandenburger Projektträger - finden Sie hier: